Abnahme durch den Schornsteinfeger: Ablauf, Unterlagen und Tipps

Stand: Oktober 2026 · Ratgeber von Proschorn

Der neue Schornstein steht, der Kaminofen ist angeschlossen, aber anfeuern dürfen Sie noch nicht. Erst muss der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abnehmen. Das ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine Sicherheitsprüfung, die Sie und Ihr Haus schützt. Mit guter Vorbereitung ist sie schnell erledigt.

Wer ist zuständig?

Für jedes Grundstück gibt es einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Wer das bei Ihnen ist, erfahren Sie beim Vorbesitzer, beim Ordnungsamt oder bei der Schornsteinfeger-Innung Ihres Bundeslands. Nur er darf die Abnahme durchführen.

Der beste Zeitpunkt: vor dem Kauf

Der wichtigste Tipp vorweg: Sprechen Sie den Schornsteinfeger an, bevor Sie Material kaufen. Er kann Ihnen sagen,

  • welche Mündungshöhe an Ihrem Gebäude nötig ist,
  • ob der geplante Durchmesser passt,
  • wo Reinigungsöffnungen sitzen müssen,
  • ob an der vorgesehenen Stelle Abstände oder Nachbarfenster ein Problem sind.

Was vorab geklärt ist, muss später nicht umgebaut werden.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

  • Leistungserklärung bzw. technische Daten des Schornsteinsystems (Kennzeichnung nach DIN EN 1856, Abstände zu brennbaren Bauteilen)
  • Datenblatt bzw. Leistungserklärung des Ofens, inklusive Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte der 1. BImSchV
  • Montageanleitungen von Ofen und Schornstein
  • falls vorhanden die Berechnung nach DIN EN 13384

Was bei der Abnahme geprüft wird

  • Ist der Schornstein für die Feuerstätte geeignet (Bauart, Temperaturklasse, Rußbrandbeständigkeit)?
  • Stimmen Querschnitt und Höhe, liegt die Mündung vorschriftsmäßig?
  • Sind die Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten, besonders an Wand- und Dachdurchführung?
  • Ist der Schornstein dicht und fachgerecht montiert?
  • Gibt es genug Verbrennungsluft im Aufstellraum? Gibt es Konflikte mit Dunstabzug oder Lüftungsanlage?
  • Sind Reinigungsöffnungen und gegebenenfalls Zugang zur Mündung vorhanden?

Nach der Abnahme

Ist alles in Ordnung, stellt der Schornsteinfeger eine Bescheinigung aus. Ab dann dürfen Sie den Ofen nutzen. Der Schornsteinfeger nimmt die Anlage außerdem in seine Unterlagen auf und legt fest, wie oft sie künftig gekehrt bzw. überprüft wird.

Bei neuen Holzöfen gehört in der Regel auch eine Beratung zum richtigen Heizen dazu: welches Holz, wie viel, wie anheizen. Diese Tipps lohnen sich, denn richtig geheizt spart Holz und hält Scheibe und Schornstein sauber.

Was kostet die Abnahme?

Die Gebühren richten sich nach der Kehr- und Überprüfungsordnung bzw. den Gebührenregeln des Bundeslands und hängen vom Aufwand ab. Ihr Schornsteinfeger nennt Ihnen die Kosten auf Nachfrage vorab.

Häufige Gründe für Nachbesserungen

  • Mündung zu niedrig, meist weil Nachbarfenster oder die 40-cm-Regel nicht berücksichtigt wurden
  • Abstand zu Holz am Dachüberstand zu gering
  • Fehlende Reinigungsöffnung im Verbindungsstück
  • Fehlende Unterlagen zum Ofen oder zum Schornstein

Alle diese Punkte lassen sich durch die Abstimmung vor dem Kauf vermeiden.

Häufige Fragen

Muss ich die Abnahme beantragen?

Ja, Sie melden sich beim Bezirksschornsteinfeger, sobald die Anlage fertig montiert ist, und vereinbaren einen Termin.

Darf ich vorher schon mal „probeheizen“?

Nein. Vor der Bescheinigung darf die Feuerstätte nicht in Betrieb genommen werden, auch nicht zum Testen.

Prüft der Schornsteinfeger auch Selbstmontagen?

Ja. Ob ein Fachbetrieb oder Sie selbst montiert haben, spielt für die Abnahme keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Ausführung stimmt.

Unterlagen inklusive

Zu unseren Edelstahlschornsteinen erhalten Sie die technischen Unterlagen, die der Schornsteinfeger für die Abnahme braucht. Hier geht es zu den doppelwandigen und einwandigen Edelstahlschornsteinen. Bei Fragen: Sprechen Sie uns an.