Schornstein-Vorschriften 2026: Was beim Edelstahlschornstein gilt

Stand: Oktober 2026 · Ratgeber von Proschorn

Wer einen Kaminofen anschließt oder einen neuen Schornstein baut, bewegt sich in einem Geflecht aus Bundesrecht, Landesrecht und Normen. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht jede Vorschrift selbst auswendig kennen. Ihr Bezirksschornsteinfeger prüft und bescheinigt, ob alles passt. Wer die wichtigsten Regeln kennt, plant aber von Anfang an richtig und vermeidet teure Nacharbeiten.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern.

Die wichtigsten Regelwerke

  • 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen): Grenzwerte für Öfen und Regeln zur Höhe der Schornsteinmündung.
  • Landesbauordnung und Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslands: Brandschutz, Abstände, Aufstellung, Verbrennungsluft, Abnahme.
  • DIN-/EN-Normen, z. B. DIN EN 1856 für Abgasanlagen aus Metall und DIN EN 13384 für die Berechnung.
  • Herstellerangaben und die Leistungserklärung des Schornsteinsystems: Abstände, Befestigung, zulässige Anwendung.

Höhe der Schornsteinmündung

Für Anlagen, die seit 2022 neu errichtet werden, schreibt die 1. BImSchV vor, dass die Mündung firstnah liegt und den First um mindestens 40 cm überragt. Bei flach geneigten Dächern (bis 20°) wird ein fiktiver First zugrunde gelegt, als hätte das Dach 20° Neigung.

Zusätzlich muss die Mündung bei Feuerstätten für feste Brennstoffe Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen in der Umgebung (bei Anlagen bis 50 kW im Umkreis von 15 m) um mindestens 1 m überragen. Das betrifft auch Nachbargebäude und führt gerade in dichter Bebauung zu höheren Schornsteinen.

Weil die Höhe den Materialbedarf und die Optik stark beeinflusst, sollten Sie sie vor dem Kauf mit dem Bezirksschornsteinfeger festlegen.

Anforderungen an den Ofen

Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerungen für Holz müssen die Grenzwerte der 1. BImSchV für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Neue Geräte erfüllen diese Anforderungen, wenn der Hersteller es entsprechend bescheinigt. Die Übergangsfristen für ältere Geräte, die die Grenzwerte nicht einhalten, sind inzwischen ausgelaufen. Solche Öfen mussten nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Anforderungen an den Schornstein

  • Geeignete Bauart: Für feste Brennstoffe muss der Schornstein rußbrandbeständig sein (Kennzeichnung „G“ nach DIN EN 1856). Mehr zur Kennzeichnung in EW oder DW?
  • Ausreichender Querschnitt und Zug, nachgewiesen nach DIN EN 13384.
  • Abstände zu brennbaren Bauteilen: Sie ergeben sich aus der Kennzeichnung des Systems (z. B. G50 = 50 mm) und aus der Feuerungsverordnung.
  • Reinigungsöffnungen an geeigneter Stelle, damit der Schornsteinfeger prüfen und kehren kann.
  • Sicherer Zugang für den Schornsteinfeger, sofern er die Mündung erreichen muss.

Anforderungen an den Aufstellraum

  • Ausreichend Verbrennungsluft: In sehr dichten Häusern oder bei Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben mit Abluft sind besondere Maßnahmen nötig.
  • Abstände des Ofens zu brennbaren Bauteilen und Möbeln laut Herstellerangabe.
  • Ein nicht brennbarer Bodenbelag vor der Feuerraumöffnung, etwa eine Glas- oder Stahlplatte.

Genehmigung

Ob ein neuer Schornstein genehmigungspflichtig ist, regelt das Landesrecht. Ein Außenschornstein ist in vielen Bundesländern verfahrensfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden, in Gebieten mit Gestaltungssatzung oder bei Grenzbebauung kann das anders aussehen. Im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.

Ohne Abnahme kein Feuer

Bevor der Ofen das erste Mal angefeuert wird, muss der Bezirksschornsteinfeger die Anlage abnehmen und bescheinigen, dass sie sicher benutzt werden kann. Wie das abläuft, erklären wir in Abnahme durch den Schornsteinfeger.

Häufige Fragen

Gilt die 40-cm-Regel auch für meinen bestehenden Schornstein?

Die verschärften Regeln zur Mündungshöhe gelten für Anlagen, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden. Für bestehende Anlagen gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Ob ein Umbau als wesentliche Änderung zählt, beurteilt der Bezirksschornsteinfeger.

Muss der Schornstein immer über den First?

Nach der 1. BImSchV soll die Mündung firstnah liegen und den First überragen. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Sprechen Sie das unbedingt vorab mit dem Schornsteinfeger ab.

Normgerechte Systeme bei Proschorn

Unsere Edelstahlschornsteine sind nach DIN EN 1856 gekennzeichnet und für feste Brennstoffe rußbrandbeständig. Die Komplettsets gibt es in vielen Höhen, so finden Sie die Ausführung, die zur nötigen Mündungshöhe passt.